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Gelesen: Wenn der Erbfall eintritt

Gelesen: Wenn der Erbfall eintritt
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Ein Trauerfall bringt vieles durcheinander, nicht nur emotional. Angehörige müssen sich früher oder später auch um das Erbe kümmern.

Es ist eine  Ausnahmesituation, die viel Arbeit bedeuten kann. Denn das Nachlassgericht stellt Fragen, es müssen Fristen beachtet und bestimmte Vorgaben erfüllt werden.



Der neue Ratgeber der Stiftung Warentest namens „Hilfe, ich habe geerbt!“ hilft, wohlüberlegt vorzugehen und die Dinge zu ordnen – in der Zeit unmittelbar nach einem Erbfall ebenso wie später beim durchdachten Umgang mit dem geerbten Vermögen.

Der Hilferuf auf dem Buchtitel drückt aus, was viele empfinden, wenn ein Erbfall eintritt. Noch überwältigt von Trauer müssen sie schon bald wichtige Entscheidungen treffen.

Fristen können stressen, ebenso eine uneinige Erbengemeinschaft. Das bewährte Autorinnenduo Antonie Klotz und Brigitte Wallstabe-Watermann, das zusammen schon andere Ratgeber für die Stiftung Warentest verfasst hat, hat gemeinsam mit Notar Stefan Bandel in einem umfassenden Buch zusammengetragen, wie ein Erbfall abläuft – und hält praktische Tipps parat.

Schätzungen zufolge werden rund 400 Milliarden Euro jährlich in Deutschland vererbt. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Sachwerte wie Immobilien, die sich – wenn es mehrere Erben gibt – schlecht teilen lassen.

Oft sind Streit und Stress vorprogrammiert. „Kaum jemand hat alles nötige Wissen in einem Erbfall sofort parat“, sagt Brigitte Wallstabe-Watermann. „Wir möchten zeigen, was für sie in dieser Situation wichtig ist.“

Praktisch und logisch beginnt das Buch mit Basiswissen für Erben, von der Zusammenstellung der Papiere des oder der Verstorbenen und Verträgen, die zu kündigen sind.

Foto: Wenn der Erbfall eintritt.

Stiftung Warentest
Hilfe, ich habe geerbt!
192 Seiten | 22,90 Euro
ISBN 978-3-7471-0705-8

Danach geht es weiter mit wichtigen Fristen und nützlichen Infos, zum Beispiel der 30-Tage-Frist, die jemand, der mit dem Erblasser oder der Erblasserin zusammengelebt hat, noch in der gemeinsamen Wohnung bleiben und alles weiternutzen darf.

Nur sechs Wochen haben Erben üblicherweise Zeit, um das Erbe zum Beispiel wegen Überschuldung auszuschlagen. Es geht natürlich auch um die Rechte von Erben und deren Ansprüche – im Detail wird erläutert, welche Unterschiede es beim Erben auf Basis eines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge gibt und wer wann einen Pflichtteilsanspruch hat.

Dabei kommen auch Themen wie Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Testamentsvollstreckung, Immobilienbewertung oder die Versteuerung des geerbten Vermögens nicht zu kurz.

Mit dem Wissen aus der Finanztest-Redaktion haben die Autorinnen ergänzend zusammengestellt, was folgen könnte: Beispielsweise die Vermietung oder der Verkauf des geerbten Hauses oder wie geerbtes Geld sinnvoll angelegt werden kann.

„Hilfe, ich habe geerbt!“ hat 192 Seiten und ist jetzt für 22,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online unter test.de/ratgeber-fuer-erben bestellt werden.

Sierks Media / © Fotos: Aaron Burden, Unsplash (1), Stiftung Warentest (1)

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