Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) versendet aktuell per Postzustellungsurkunde beachtliche Hinweisschreiben an verschiedene Verlage, die inhaltlich in einem zweifelhaft drohenden Tonfall auf eine „bezahlte Linksetzung ohne Werbekennzeichnung“ aufmerksam machen sollen.
In einfachen Worten geht es darum, dass Verlage mit drastischen Konsequenzen eingeschüchtert werden, falls Sie externe Links gegen Entgelt eingebunden haben, ohne diese online als Werbung gekennzeichnet zu haben. Belegt werden die angeblichen Verstöße von der Medienaufsicht trotz ihres Schreibens allerdings nicht.
Angefügt werden jedoch Trophäen in Form von wirklich unprofessionell verfassten Pressemeldungen des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR), bei denen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein in Kooperation mit dem DRPR anscheinend verschiedene Anbieter öffentlich „gerügt“ hat.
Bei diesen öffentlich an den Pranger gestellten Anbietern handelt es sich jedoch nicht um etablierte Verlage, sondern um unbekannte Agenturen aus dem Marketingbereich.
Dass es die MA HSH online mit der DSGVO selbst nicht so genau nimmt, scheint bei diesen Schreiben keine Rolle zu spielen. Ich konnte auf der Webpräsenz unter ma-hsh.de jedenfalls keine rechtlich sichere Cookie-Opt-In-Box finden.
Einem mir verbundenen Verlag stehe ich in dieser Sache beratend zur Verfügung. Sollten Sie als langjähriger Herausgeber oder Publisher ebenfalls so ein Schreiben erhalten haben, freue ich mich auf Ihre Nachricht. Eine E-Mail genügt.
Zu dem weiteren Verlauf und dem Vorgehen der MA HSH halte ich Sie hier unter sierks.com up-to-date. Interessierte Journalisten können sich nach Rücksprache ein entsprechendes Schreiben der Medienanstalt ansehen.
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