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Viele Urlauber aus Deutschland machen sich mit dem eigenen Auto auf die Reise in die europäischen Nachbarländer.
Auch im Verkehrsrecht gilt: Andere Länder, andere Regeln.
In den Niederlanden, Dänemark und in der Schweiz sollte man Besonderheiten beachten, sonst kann es teuer werden.
1. Niederlande: Rasen verboten
Wer mit dem Auto oder Wohnmobil in die Niederlande fährt, muss an der Grenze erstmal ordentlich abbremsen. Für Pkw gilt auf allen Autobahnen tagsüber eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind bis zu 130 km/h erlaubt.
„Wird man mit fünf km/h zu schnell erwischt, kostet das 29,- Euro. Ab 15 km/h mehr auf dem Tacho sind es schon 136,- Euro. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts gelten sogar noch höhere Strafen. Wer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über die holländische Autobahn heizt, muss daher in manchen Fällen mit einer Strafanzeige rechnen“, warnt Andreas Föhr, Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Bonner Anwaltssozietät Franken Grillo Steinweg und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz.
Wenn dann ein Bußgeldbescheid im Briefkasten steckt, empfiehlt sich schnelles Handeln: „Da die Niederlande EU-Mitglied sind, können Geldsanktionen ab einer Höhe von 70,- Euro auch über die Grenzen hinaus vollstreckt werden.“
2. Dänemark: Zu viel Alkohol im Blut kann teuer werden
Im nördlichen Nachbarland muss das Tagfahr- oder Abblendlicht rund um die Uhr aktiviert sein, also auch tagsüber. „Das Abblendlicht ist Pflicht, wenn schlechte Wetterverhältnisse herrschen, es neblig ist oder die Dämmerung eintritt“, so Föhr.
Bei Verstoß sei mit einer Strafe in Höhe von umgerechnet bis zu 70,- Euro zu rechnen.
Eine andere dänische Besonderheit: „Wohnmobile dürfen in Dänemark nicht auf Parkplätzen, Strandabschnitten oder sonstigen öffentlichen Plätzen zum Campen abgestellt werden, es drohen Bußgelder bis zu 500,- Euro. Dafür eignen sich in Dänemark private Plätze, unter anderem viele ausgeschilderte Campingplätze.“
Andreas Föhr weist auf eine weitere dänische Spezialität hin: „Die Höhe des Bußgeldes bei Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze wird häufig anhand des Einkommens berechnet. Das heißt: Das Monatseinkommen wird mit dem Promillewert des Fahrers multipliziert. Bei mehr als zwei Promille wird der Pkw beschlagnahmt und versteigert.“
3. Schweiz: Vorfahrt für „Aufwärtsfahrer“
In diesem Nachbarland mit seinen vielen Hügeln, Bergen und Steigungen sollte auf eine wichtige Besonderheit im Straßenverkehr geachtet werden – die Vorfahrtsregel.
„Aufwärtsfahrende Autos haben in der Schweiz immer Vorfahrt. Abwärts fahrende Autos müssen den entsprechenden Verkehrsteilnehmern also stets das Durchkommen ermöglichen“, erklärt Roland-Partneranwalt Föhr.
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