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Porsche Taycan löst Klage aus

Porsche Taycan löst Klage aus
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Wie anfällig unausgereifte Elektroautos im Luxussegment sein können, zeigt nun eine aktuelle Pressemeldung der Rechtsanwaltskanzlei namens Dr. Stoll & Sauer.

Der Porsche Taycan, seit seiner Markteinführung als erstes Elektrofahrzeug von Porsche, hat nicht weniger als 13 (!) Rückrufe verzeichnen müssen.



Hintergrund

Kürzlich wurde bekannt, dass Porsche alle Taycan-Modelle aufgrund von Bremsproblemen in die Werkstätten zurückrufen muss.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat nun am 19. Juli 2024 eine Klage gegen Porsche und den betreffenden Fahrzeughändler beim Landgericht Offenburg eingereicht.

Im Mittelpunkt der Klage stehen neun verschiedene Sachmängel, darunter auch die unzureichende Reichweite des Taycan GTS. Die tatsächliche Reichweite liegt bis zu 35 Prozent unter den im Prospekt angegebenen Werten.

Zu den von Dr. Stoll & Sauer beanstandeten Mängeln gehören:

➡️ Defekte Außentemperaturanzeige
➡️ Defekter Spannungswandler
➡️ Probleme mit der Bremsanlage
➡️ Fehlerhafte Handyladefunktion
➡️ Defekter Innenraumheizer
➡️ Fehlerhafte Hochvoltbatterie
➡️ Fehler bei den Stoßdämpfern
➡️ Defekte Schließfunktion
➡️ Unzureichende Reichweite

Die Kanzlei fordert vom Händler und der Porsche AG die Rückabwicklung des Kaufvertrags und empfiehlt den Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check.

Foto: Porsche Taycan löst Klage aus.

Reichweite

Besonders kritisch wird die Diskrepanz zwischen den beworbenen und tatsächlichen Reichweiten des Taycan GTS bewertet.

Laut Herstellerangaben sollte die kombinierte Reichweite bei 504 km liegen, in der Realität erreicht der Taycan jedoch selbst bei energiesparender Fahrweise lediglich 328 km.

Dies stellt eine Abweichung von 35 Prozent dar und erfüllt nach Ansicht der Kanzlei einen erheblichen Sachmangel.

Auch der Stromverbrauch liegt mit 42,8 kWh/100 km deutlich über den angegebenen Werten des WLTP-Verfahrens von 23,3 – 20,3 kWh/100 km.

Diese Differenzen und die Vielzahl an Rückrufen, insbesondere die sicherheitsrelevanten Probleme mit der Bremsanlage, verstärken die Forderung nach einer Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Fazit

Die Kanzlei macht auf die Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte von zwei Jahren aufmerksam – und betont die Dringlichkeit schnellen Handelns für betroffene Porsche Taycan-Besitzer.

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie hat bereits im Diesel-Abgasskandal eine Schlüsselrolle bei der juristischen Aufarbeitung gespielt.

Sierks Media / © Fotos: Raymond Petrik (1), Jasper Garratt (1), Unsplash

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