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Wer ihnen im Straßenverkehr begegnet, hält am besten gaaaaaanz viel Abstand: Ukrainische Autos. Denn bei einem Unfall kann es maximale Probleme bezüglich Versicherungsangelegenheiten geben.
Nun soll damit Schluss sein: Denn am 30. September 2024 endete die Übergangsfrist für solche ukrainischen Fahrzeuge in Deutschland.
Ab diesem Datum müssen alle Autos, die länger als ein Jahr in Deutschland sind, den deutschen Zulassungsbestimmungen entsprechen.
Andernfalls drohen Bußgelder oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.
Ukrainische Autos
Diese Regelung betrifft vor allem Geflüchtete und temporäre Fahrzeughalter, die seit Beginn des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.
Werner Thermann von der Tönjes Holding AG empfiehlt eine frühzeitige Einleitung der Ummeldung. Über das Online-Portal T-Kfz.de sei der Prozess unkompliziert zu erledigen, um lange Wartezeiten und Sanktionen zu vermeiden.
Wichtige Dokumente
Für die Ummeldung eines ukrainischen Automobils werden folgende Unterlagen benötigt:
➡️ Ein gültiges Personaldokument mit lateinischen Buchstaben.
➡️ Die ukrainische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenschilder.
➡️ Eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO oder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).
➡️ Eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
➡️ Nachweis der Versicherung (eVB).
➡️ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Viele Autos werden komplett rausfallen, denn die Fahrzeuge müssen eine technische Prüfung sowie eine Hauptuntersuchung bestehen.
Die Kosten dafür liegen zwischen 200,- und 500,- Euro, während die Zulassungsgebühr rund 50,- Euro beträgt. Unter bestimmten Bedingungen können auch Zollgebühren anfallen, eine Befreiung ist möglich.
Auswirkungen auf Sozialleistungen
Die Zulassung eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen.
Denn seit 2023 gilt ein Kraftfahrzeug als Schonvermögen, auch für Empfänger von Bürgergeld.
Frist und Besitzverhältnisse
Die Ummeldepflicht gilt für Fahrzeuge, die sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland befinden. Die Frist beginnt mit dem Grenzübertritt und wird durch zwischenzeitliche Ausreisen nicht unterbrochen.
Eine Abmeldung des Fahrzeugs in der Ukraine ist nicht erforderlich. Fahrzeughalter sollten frühzeitig handeln, um Sanktionen zu vermeiden und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Fazit
Und so reduziert sich zukünftig für alle Verkehrsbeteiligten bei einem Unfall das Risko bezüglich der Versicherung…
Sierks Media / © Fotos: andrey722slr (1), stockwerk-fotodesign (1), de.depositphotos.com