Artikel anhören:
|
Immer mehr Passagiere sind sich ihrer Rechte als Fluggast bewusst und informieren sich über ihre Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen.
In den entsprechenden Gerichtsverfahren geht es meistens um Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge.
Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) gab es im Jahr 2023 sage und schreibe 125.000 Verfahren um Fluggastrechte, das sind 80 Prozent mehr als im Jahr zuvor – ein neuer Höchststand.
Laut DRB ist ein wichtiger Grund für diese drastische Zunahme, dass sich Verbraucherschutzorganisationen zunehmend für die Durchsetzung von Fluggastrechten einsetzen und Passagiere bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützen.
Wann haben Fluggäste Ansprüche auf Entschädigung?
1. Flugverspätung: Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden oder mehr kann Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen.
2. Flugausfall: Bei einer kurzfristigen Annullierung kann nach EU-Recht eine Entschädigung geltend gemacht werden. Wird kein Ersatzflug angeboten, können Fluggäste zusätzlich eine Ticketrückzahlung einfordern.
3. Anschlussflug: Wird ohne Eigenverschulden ein Anschlussflug verpasst, steht den Betroffenen eine Entschädigung zu, wenn diese dadurch mindestens drei Stunden später an ihrem Endziel ankommen.
4. Flugumbuchung: Wenn ein Flug umgebucht wird, können Fluggäste den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Bei einer kurzfristigen Umbuchung auf einen anderen Tag – 14 Tage oder weniger vor Abflug – kann man eine Entschädigung erhalten.
Wie können Fluggäste diese Ansprüche durchsetzen?
Recht haben und Recht bekommen sind auch bei Fluggastrechten zweierlei Dinge. Mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung kann man seine Ansprüche geltend machen.
Die Itzehoer Rechtsschutz Union beispielsweise hat eine Kooperation mit Flightright, einem führenden Portal für Fluggastrechte, geschlossen. Versicherte können kostenlos den Service zur Durchsetzung ihrer Fluggastrechte nutzen.
Dazu müssen sie unter itzehoer.de ihre Reisedaten eingeben und danach das Fluggastrechte-Portal mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.
Ein zusätzliches Melden des Schadenfalls ist damit nicht mehr erforderlich. Der Versicherer übernimmt zudem die komplette Provision, die normalerweise im Erfolgsfall anfallen würde.
„Unser Kooperationspartner gewährleistet schnelle und effiziente Prozesse“, betonen Stephanie Chander und Clemens Cichonczyk (beide auf dem Foto oben), Geschäftsführerin und Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union, die Vorteile der Zusammenarbeit.
Sierks Media / © Fotos: puhhha, de.depositphotos.com (2), djd, Itzehoer Versicherungen (1) / Quelle: djd