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Wann ist das Fahren mit ungesiegelten Kennzeichen erlaubt?

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Der Straßenverkehr in Deutschland ist streng reglementiert, insbesondere was das Fahren mit ungestempelten oder ungesiegelten Kennzeichen angeht.

Seit Einführung der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im September 2023 sieht man vermehrt Fahrzeuge ohne die typischen regionalen Stempelplaketten.



Diese fehlen häufig aufgrund einer internetbasierten Zulassung (i-Kfz), bei der die Plaketten und Dokumente erst im Nachhinein von der Zulassungsstelle per Post zugestellt werden.

Doch wann und unter welchen Bedingungen dürfen Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen tatsächlich unterwegs sein?

Werner Thermann, ein Mitarbeiter der Tönjes Holding AG, erläutert: „Ungesiegelte Kennzeichen sind in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fahrzeughalter sollten die gesetzlichen Regelungen genau kennen, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden.“

Folgende Situationen erlauben das Fahren mit ungesiegelten Kennzeichen:

1. Nach erfolgreicher Online-Zulassung: Bis zu 10 Tage dürfen Fahrzeuge direkt nach einer digitalen Zulassung im Straßenverkehr fahren. Ein vorläufiger Zulassungsnachweis muss dabei mitgeführt werden.

2. Fahrt zur Zulassungsstelle: Für die Anmeldung dürfen Fahrzeughalter auf dem Weg zur Zulassungsstelle ungestempelte Kennzeichen nutzen.

Foto: Wann ist das Fahren mit ungesiegelten Kennzeichen erlaubt?

3. Fahrt zur TÜV-Untersuchung: Fahrten zur Hauptuntersuchung oder anderen Sicherheitsprüfungen sind mit ungestempelten Kennzeichen gestattet.

4. Fahrt zur Reparaturwerkstatt: Ist eine Reparatur notwendig, dürfen Fahrzeuge so zur Werkstatt bewegt werden.

5. Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung oder bei nicht abgeschlossener Zulassung: In diesen Fällen ist die Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt.

Voraussetzung für diese Fahrten ist eine Zuteilung oder Reservierung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer, die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt.

Der Weg muss direkt und ohne Umwege erfolgen, da private Abstecher nicht gestattet sind.

Das Fahren außerhalb dieser Regelungen kann mit Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden.

Thermann betont: „Fahrzeughalter sollten sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.“

Sierks Media / © Fotos: stockwerk-fotodesign, de.depositphotos.com

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