Magazin

Zoll- und Steuerbestimmungen für Souvenirs

Zoll- und Steuerbestimmungen für Souvenirs
Artikel anhören:

Souvenirs sind eine wunderbare Möglichkeit, das Urlaubsgefühl auch nach der Heimkehr zu bewahren.

Sei es der Kauf von handgemachten Ledersandalen aus Griechenland, edlem Sherry aus Spanien oder aromatischem Kaffee aus Italien – wer etwas aus dem Urlaub mitbringt, bringt sich ein Stück der Reise nach Hause.



Doch Vorsicht: In vielen Fällen gibt es beim Zoll und in Sachen Steuern klare Regelungen, die eingehalten werden müssen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt nun hilfreiche Tipps, um böse Überraschungen bei der Heimkehr zu vermeiden.

Einfuhr von Waren aus EU-Ländern

Die gute Nachricht: Innerhalb der EU gibt es keine Zölle mehr. Wer von einer Reise aus einem EU-Land nach Deutschland zurückkehrt, kann in der Regel alle gekauften Waren problemlos mitbringen. Ob neue Kleidung, Schuhe, Gewürze oder andere Konsumgüter – für den persönlichen Gebrauch gibt es keine Beschränkungen.

Dennoch sollten Reisende bei bestimmten Produkten aufmerksam sein, insbesondere bei Genussmitteln wie Tabak, Alkohol und Kaffee, da hier Richtmengen für den Eigenbedarf gelten. Werden diese überschritten, könnte es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen.

Wer zum Beispiel Tabak aus Tschechien mitbringt, darf maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 Kilogramm Rauchtabak mit nach Deutschland nehmen. Auch E-Zigaretten-Liquids sind bis zu 1 Liter erlaubt.

Für alkoholische Getränke gelten ähnliche Richtmengen: 10 Liter Spirituosen (z. B. Whisky oder Wodka), 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry oder Portwein, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen eingeführt werden.

Für Wein gibt es jedoch keine mengenmäßige Beschränkung. Ebenso können Kaffeeliebhaber bis zu 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren ohne Probleme mitbringen.

Wichtig: Diese Freimengen gelten pro Person. Die EU gibt Mindestwerte vor, die von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen, aber höhere Mengen sind möglich. Daher sollten Reisende, die von Deutschland in ein anderes EU-Land einreisen oder Länder durchqueren, sich vorab über die jeweiligen nationalen Vorschriften informieren.

Einige Länder haben auch unterschiedliche Altersgrenzen für Alkohol, weshalb es ratsam ist, sich vor der Reise genau bei den Zollbehörden zu erkundigen.

Medikamente: Eigenbedarf ist entscheidend

In einigen EU-Ländern, wie etwa Frankreich, sind Medikamente oft günstiger als in Deutschland. Hierbei gilt: Reisende dürfen Medikamente für den persönlichen Eigenbedarf mitbringen, jedoch nur in einer Menge, die für maximal drei Monate ausreicht. Auch Nahrungsergänzungsmittel und Präparate, die in anderen Ländern möglicherweise frei erhältlich sind, fallen in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz.

Daher sollten Reisende sicherstellen, dass sie diese Produkte legal nach Deutschland einführen dürfen. Die Bestimmungen richten sich dabei allein nach deutschem Recht.

Foto: Zoll- und Steuerbestimmungen für Souvenirs.

Gold und Schmuck: Wertobergrenzen beachten

Reisende, die Gold, Edelsteine oder Schmuckstücke aus einem anderen EU-Land nach Deutschland mitbringen, sollten darauf achten, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht überschreitet. Beträge darüber hinaus müssen bei der Einreise mündlich beim deutschen Zoll angemeldet werden.

Es ist auch zu beachten, dass einige EU-Länder Obergrenzen für Barzahlungen festgelegt haben. Das bedeutet, dass größere Beträge oft nur per Überweisung oder Karte gezahlt werden dürfen.

Souvenirs aus Nicht-EU-Ländern: Strengere Vorschriften

Für Reisen außerhalb der EU – in sogenannte Drittländer wie die Schweiz, die USA oder beliebte Fernreiseziele wie Thailand – gelten strengere Zollbestimmungen. Hier sind nur Souvenirs bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro einfuhrabgabenfrei. Diese Grenze erhöht sich bei See- und Flugreisen auf 430 Euro.

Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Freigrenze allerdings bei nur 175 Euro. Werden diese Freigrenzen überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden. Am Flughafen ist in diesem Fall der rote Ausgang der richtige.

Auch bei Genussmitteln aus Drittländern gibt es klare Freimengen. Für Tabak und Alkohol gelten ähnliche Mengenbeschränkungen wie innerhalb der EU. Doch Vorsicht: Die Einfuhr von Lebensmitteln wie Wurst oder Käse aus Nicht-EU-Ländern ist nur in sehr begrenztem Umfang gestattet.

Tierische Produkte unterliegen strengen Regulierungen und dürfen in vielen Fällen gar nicht eingeführt werden. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit und soll die Einschleppung von Krankheiten verhindern.

Vorsicht bei Muscheln und Korallen

Ein weiteres beliebtes Mitbringsel aus dem Urlaub sind am Strand gefundene Muscheln oder Korallen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Einige dieser Fundstücke könnten unter den Artenschutz fallen, und in diesem Fall wäre eine behördliche Genehmigung für die Ausfuhr erforderlich.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorab über die Artenschutzvorschriften des Reiselandes informieren. Auf der Website „Artenschutz online“ finden sich wertvolle Informationen zu den geltenden Bestimmungen.

Besondere Regelungen für Sondergebiete der EU

Nicht alle Gebiete der EU unterliegen denselben zollrechtlichen Regelungen. Für die Kanarischen Inseln, Helgoland, Nord-Zypern und französische Überseegebiete gelten Sonderregelungen.

Wer von einem dieser Gebiete zurück nach Deutschland reist, sollte sich vorab auf der Website des deutschen Zolls über die konkreten Bestimmungen informieren. Die Freimengen können hier abweichen, und es können zusätzliche Kontrollen erforderlich sein.

Kraftstoff in Reservekanistern: Was ist erlaubt?

Manchmal sind die Kraftstoffpreise im Ausland deutlich günstiger, was deutsche Urlauber dazu veranlasst, nicht nur den Tank des Autos zu füllen, sondern auch Reservekanister mitzunehmen. Der deutsche Zoll toleriert die Mitnahme von bis zu 20 Litern Kraftstoff. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 Liter mitzuführen.

Wichtig: In einigen EU-Ländern gibt es strengere Vorschriften. So sind in Frankreich, Italien und Spanien maximal 10 Liter im Reservekanister erlaubt, während in Ländern wie Bulgarien, Griechenland und Rumänien die Mitnahme von Kraftstoff in Kanistern vollständig verboten ist.

Fazit: Besser gut informiert reisen

Um böse Überraschungen bei der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden, sollten sich Reisende im Vorfeld gut informieren.

Der deutsche Zoll bietet auf seiner Website nützliche Informationen zu den geltenden Bestimmungen und stellt einen Abgaberechner zur Verfügung.

Damit können Urlauber ganz genau ermitteln, was und wie viel sie aus dem jeweiligen Urlaubsland mitbringen dürfen. So steht einem entspannten Urlaub und einer stressfreien Rückkehr nichts im Wege…

Sierks Media / © Fotos: billiondigital (1), maglara (1), de.depositphotos.com

➡️ Gefällt Ihnen?
👍 Online folgen: Facebook | Instagram | LinkedIn | Flipboard | Pinterest | Twitter

🎉 Einen ausgeben: Spendierlaune

Exklusiv bei sierks.com: