Artikel anhören:
|
🎉 Die Redaktion unterstützen: Sierks.com einen ausgeben...
Ein Autounfall passiert schneller, als man denkt – und bringt meist nicht nur Blechschäden, sondern auch einige Fragen mit sich. Was ist jetzt zu tun?
Wie sichern Sie sich rechtlich ab? Und welche Schritte sind bei der Schadensabwicklung besonders wichtig?

Hier erfahren Sie, wie Sie sich direkt nach dem Unfall verhalten sollten, welche Rolle Versicherungen, Gutachter und Werkstätten spielen – und was Leasingnehmer besonders beachten müssen.
Direkt nach dem Unfall – erste Schritte
Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, ruhig und strukturiert zu handeln. Mit den richtigen Maßnahmen sichern Sie nicht nur sich selbst, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Verlauf der späteren Schadensabwicklung.
Unfallstelle absichern und Überblick verschaffen
Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie Ihr Fahrzeug – wenn möglich – so zum Stehen bringen, dass keine weitere Gefahr für den fließenden Verkehr entsteht. Aktivieren Sie die Warnblinkanlage und ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Platzieren Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle (mindestens 50 m innerorts, 100 m außerorts). So schützen Sie sich selbst und andere vor weiteren Gefahren.
Verschaffen Sie sich danach einen Überblick über die Situation: Gibt es Verletzte? Sind Fahrzeuge stark beschädigt oder Betriebsstoffe ausgetreten? In diesen Fällen sollte sofort der Notruf (112) gewählt werden. Auch kleinere Unfälle sollten genau beobachtet werden – denn nicht immer sind Schäden oder gesundheitliche Folgen sofort erkennbar.
Polizei verständigen – wann ist es notwendig?
Die Polizei sollte grundsätzlich dann gerufen werden, wenn:
- Personen verletzt wurden,
- es zu erheblichen Sachschäden gekommen ist,
- ein Unfallbeteiligter Fahrerflucht begeht,
- die Schuldfrage ungeklärt ist oder
- eines der beteiligten Fahrzeuge ein Miet-, Firmen- oder Leasingfahrzeug ist.
Die Polizei dokumentiert den Unfallhergang neutral und erstellt ein Protokoll, das im späteren Verlauf bei der Schadensregulierung oder vor Gericht wichtig sein kann. Selbst bei kleineren Unfällen kann es hilfreich sein, die Polizei einzuschalten – zum Beispiel, wenn sich die Parteien nicht auf die Schuldfrage einigen können.
Beweissicherung: Fotos, Skizzen und Zeugen
Eine umfassende Dokumentation des Unfalls ist das A und O für eine effektive Schadensabwicklung. Fotografieren Sie die gesamte Unfallstelle aus mehreren Perspektiven, inklusive:
- Position und Schäden der Fahrzeuge,
- relevante Verkehrszeichen,
- Bremsspuren oder ausgelaufene Flüssigkeiten,
- Straßenzustand und Witterungsverhältnisse.
Fertigen Sie zusätzlich eine Skizze des Unfallhergangs an. Diese sollte die Fahrtrichtungen, die Positionen der Fahrzeuge beim Aufprall und wichtige Straßenmerkmale wie Fahrbahnmarkierungen enthalten.
Vergessen Sie nicht, Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen zu notieren, sofern die Polizei dies nicht übernimmt. Neutrale Aussagen können im Streitfall entscheidend sein. Tauschen Sie außerdem die Kontaktdaten und Versicherungsinformationen mit dem Unfallgegner aus – notieren Sie auch das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp.
Die richtige Kommunikation mit der Versicherung
Nach einem Autounfall sollten Sie zügig Ihre Kfz- Versicherung informieren, damit die Schadensabwicklung beginnen kann. Dabei sollten Sie sorgfältig vorgehen, um Verzögerungen und Missverständnisse zu vermeiden. So geht es:
Schadensmeldung – Fristen und Inhalte
Unabhängig davon, ob Sie der Unfallverursacher sind oder nicht: Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung so schnell wie möglich über den Vorfall. In der Regel muss die Schadensmeldung innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Diese Frist kann vertraglich abweichen, daher lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Für die Schadensmeldung benötigen Sie:
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Namen und Adressen aller Beteiligten
- Kennzeichen und Versicherungsdaten der Fahrzeuge
- Beschreibung des Unfallhergangs
- Angaben zu Zeugen und eventuellen Verletzungen
- Fotos und Skizzen vom Unfallort
Die Meldung kann telefonisch, online oder schriftlich erfolgen.
Unterschied zwischen eigener und gegnerischer Versicherung
Wenn Sie selbst geschädigt wurden und keine Mitschuld tragen, können Sie direkt mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen. In diesem Fall spricht man von der direkten Schadensregulierung. Sie haben das Recht, einen Gutachter zu beauftragen und eine Werkstatt Ihrer Wahl zu nutzen – die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.
Sind Sie selbst Verursacher oder trifft Sie eine Teilschuld, übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens beim Unfallgegner. Schäden an Ihrem Fahrzeug deckt eine Kaskoversicherung ab – je nachdem, ob Sie eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen haben.
Unterstützung durch einen Anwalt – wann ist es sinnvoll?
In komplizierten Fällen oder bei Unklarheiten empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Das gilt insbesondere:
- bei Personenschäden,
- bei unklarer Schuldfrage,
- wenn der Unfallgegner nicht kooperiert oder falsche Angaben macht sowie
- bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen.
Die Anwaltskosten werden bei klarer Schuld des Unfallgegners häufig von dessen Versicherung übernommen. Auch bei eigener Rechtsschutzversicherung ist eine juristische Beratung in der Regel abgesichert.
Autounfall: Gutachten, Werkstatt und Reparatur
Nach einem Autounfall geht es nicht nur um die Regulierung durch die Versicherung – auch die technische Begutachtung und Reparatur spielen eine wichtige Rolle in der Schadensabwicklung.
Wann ein Gutachten sinnvoll oder erforderlich ist
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter beurteilt die Schäden am Fahrzeug und erstellt eine detaillierte Bewertung. Bei größeren Unfallschäden oder wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden möglich ist, ist ein solches Gutachten in der Regel obligatorisch. Es liefert eine objektive Grundlage für die Schadensregulierung und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.
Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel selbst einen Sachverständigen beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Bei Schäden unter etwa 750 Euro reicht häufig ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus.
Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
Viele Versicherungen arbeiten mit Partnerwerkstätten zusammen und bieten Rabatte oder Zusatzleistungen, wenn Sie Ihr Fahrzeug dort reparieren lassen. Sie haben jedoch grundsätzlich das Recht, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu wählen – besonders, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.
Bei Leasingfahrzeugen oder neueren Modellen kann es sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein, eine markengebundene Vertragswerkstatt aufzusuchen, um Garantieansprüche zu erhalten oder Leasingbedingungen einzuhalten. Informieren Sie sich vorab über Ihre vertraglichen Pflichten.
Was ist mit Ersatzfahrzeug und Nutzungsausfall?
Während Ihr Auto in der Werkstatt ist, haben Sie Anspruch auf Mobilität – entweder durch ein Ersatzfahrzeug oder eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Dauer der Reparatur.
Ein Mietwagen wird nur erstattet, wenn er tatsächlich benötigt wird – beispielsweise, weil Sie auf das Auto für den Weg zur Arbeit angewiesen sind. Auch hier lohnt ein Blick in die Bedingungen der eigenen oder der gegnerischen Versicherung.
Sonderfall Leasingfahrzeug – Besonderheiten für Leasingnehmer
Wenn Sie mit einem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt sind, gelten besondere Regeln. Denn Sie sind nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, sondern lediglich der Nutzer.
Das bedeutet: Der Leasinggeber – meist ein Finanzdienstleister – hat ein berechtigtes Interesse daran, über alle Schäden und Maßnahmen informiert zu werden. Eine eigenmächtige Reparatur oder Schadensregulierung kann im schlimmsten Fall zu Vertragsstrafen oder Problemen bei der Rückgabe führen.
Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber
Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie den Leasinggeber informieren – unabhängig davon, ob Sie selbst den Schaden verursacht haben oder nicht. In vielen Leasingverträgen ist diese Mitteilungspflicht sogar vertraglich festgelegt. Der Leasinggeber entscheidet häufig mit darüber, ob ein unabhängiger Gutachter beauftragt oder die Reparatur in einer bestimmten Werkstatt durchgeführt werden soll.
Wichtig: Auch kleinere Schäden, die Sie eventuell selbst beheben lassen möchten, sollten vorab mit dem Leasinggeber abgestimmt werden. Ansonsten riskieren Sie bei Vertragsende Nachforderungen wegen nicht genehmigter Reparaturen.
Hier wird außerdem das Verhalten beim Unfall mit dem Leasingauto durch die VW FS erläutert, damit Sie im Ernstfall optimal vorbereitet sind.
Fazit: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen
Ein Autounfall ist immer eine Ausnahmesituation – doch mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Fahrplan lässt sich die Schadensabwicklung gut bewältigen. Wer nach dem ersten Schreck ruhig bleibt, die wichtigsten Schritte kennt und systematisch vorgeht, vermeidet unnötige Komplikationen.
Wenn Sie sich im Vorfeld informieren und im Ernstfall besonnen handeln, schützen Sie sich vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen – und sorgen dafür, dass der Weg zurück zur Mobilität nicht unnötig kompliziert wird…
Sierks Media / © Fotos: Usman Malik, Unsplash